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Alte Völklinger Eisenhütte


ARCHIV: Dieses Angebot aus der Frühzeit des Webs wurde in Forschungprojekten an der Universität des Saarlandes in den Jahren 1995 bis 2000 erstellt und wird nicht mehr aktiv betreut. Die Angaben auf dieser Website sind daher grösstenteils veraltet.

Bäuerliche Gemeinde im Herrschaftsbereich der Saarbrücker Burg

In den folgenden Jahrhunderten blieb die bäuerliche Siedlung unter der Hochgerichtsbarkeit des Grafen von Saarbrücken, dem auch die Herrenrechte und die damit verbundenen Abgaben und Frondienste zustanden. Zu den Hofgütern des Dorfes gehörten auch Fürstenhausen, Geislautern und Wehrden. Die letztgenannte Siedlung wurde bereits 1234 urkundlich erwähnt. Ihre besondere Bedeutung verdankt sie der Wehrdener Fähre, der über Jahrhunderte hinweg einzigen saarübergreifenden Verkehrsverbindung in diesem Flußabschnitt.

1422 gibt das älteste Völklinger "Weistum" als erste schriftliche Fixierung aller Rechtsverhältnisse einen Einblick in das Leben des Dorfes. Wie überall im deutschen Südwesten war die gräfliche Herrschaft gebunden an die Mitwirkung der Gemeinde in Verwaltung und Rechtssprechung nach überlieferten und anerkannten Regeln. Diese Tradition bäuerlichen Rechtsbewußtseins war auch die Ursache für das Aufbegehren der Völklinger Bauern gegen den Landesherrn im Jahre 1566: zur Abwendung neuer, schwerer Frondienste beim Bau des Homburger Schlosses verweigerten die Bauern Dienste und Abgaben und stellten sich in den Schutz des Metzer Bischofs als obersten Lehnsherren. Die Auseinandersetzungen in deren Verlauf man mehrere Bauern einkerkerte, wurden erst 1572 beigelegt.