Die internationale "Konvention zum Schutz des Weltkultur- und Naturerbes" umfaßt gegenwärtig 140 Staaten.
Die Hauptaufgabe besteht darin, das Weltkultur- und Naturerbe zu definieren und eine Liste der Plätze und Gebäude zusammenzustellen, die universell geschützt werden sollen.
Nominierungen für diese Liste werden von der Konvention vorbereitet und zum einmal jährlich tagenden Weltkultur-Kommittee weitergeleitet.
Für stark gefährdete Plätze oder Gebäude existiert daneben eine "Liste der gefährdeten Weltkultur", um Sofortmaßnahmen einleiten zu können.
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